Freitag, 14. September 2007

Nieders. Baurecht

Gestern hatten wir viel Telefoniererei wegen unseres Bauantrages. Leider kennt derjenige, der unsere Pläne erstellt hat, das Niedersächsische Baurecht nicht so genau :-( Was ich nicht so ganz verstehe, weil ich, nachdem ich mir es aus dem Internet gezogen habe und die entsprechenden § gelesen habe, da war mir klar, warum das so nicht geht, wie das gedacht war... Oder habe ich vielleicht durch 5 Jahre Tiermedizin-Studium und insbesondere den letzten - sehr rechtslastigen Teil - eine schnellere §-Versteh-Fähigkeit? Meine Güte... Aber für irgendwas muss sich ja das Studium gelohnt haben :-)
Also: bei uns soll ja Carport und Garage an 2 Grenzen gebaut werden (im 3m-Bereich von der Grenze entfernt).
Und an die Grenze darf laut §12 EINE Garage à 36m² und EIN sonstiges Gebäude ohne Feuerstätte und Aufenthaltsraum à 15m². (und noch ein Gebäude für öffentl. Fernmeldewesen, aber das ist hier uninteressant).
Diese beiden Gebäude dürfen pro Grenze max. 9m lang sein.
Beide Gebäude waren aber mit 18m² geplant... Klar, weil das ein Standardmaß für Fertigaragen und Carports ist. Und genau um die 3m² geht es. Alles wäre nämlich halb so wild, wenn es Fertiggaragen im Format 5 x 3 m gäbe... Aber das gibt es nicht. Nur im Format 5,50 x 2,68, was zwar auch 15m² ergibt, aber den Haken hat, dass dann neben der Garage 32 cm Platz noch wäre, und das darf man nicht an der Grenze wegen Verunkrautung und so. 1 m Abstand zur Grenze oder gar keinen.
Das ist das Problem.
Wir werden heute mal beim Garagenbauer anfragen, was denn eine Sonderanfertigung kosten würde. Da wir aber schon vermuten, dass das sehr viel teurer werden würde, haben wir gestern im Gespräch mit unserem Bauleiter beschlossen, das "sonstige Gebäude" zwar im Format 5 x 3 zu beantragen, sie aber erstmal nicht zu bauen. Sondern uns dann - wenn das Haus steht - wahrscheinlich ein Holzanbau selbst zu bauen, das kann man dann ja im Format anpassen. Und alle Punkte, die mit der Garage zu tun hatten (Riemchenverblendung, Fundament) das haben wir schweren Herzens gecancelt.

Aber auch etwas erfreulich gibt es zu berichten: das Gespräch mit unserem Bauleiter war sehr nett und erfreulich, auf unserem Grundstück geht es auch weiter, gestern wurde wohl das Haus schon abgesteckt und nächste Woche soll die Sandplatte kommen. So dass in der 39.KW - sofern die Baugenehmigung vorliegt - die Bodenplatte gegossen werden kann.
Das Bodengutachten ist wohl nicht so berauschend. Auf jeden Fall müssen extra Maßnahmen getroffen werden, damit unser Häuschen ein zukünftiges turbulentes Familienleben aushält... Die Sandplatte kann nicht so einfach wie sonst sein, da muss extra Kies (?) verarbeitet werden. Naja, wir vertrauen da unserem Bauleiter, der sorgt schon dafür dass das alles gut wird! Im Gegensatz zu den Butterdöslern steht bei uns das Gefühlsbarometer momentan auf 5 Häuschen Plus :-)

Keine Kommentare: